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Allgemeine Mietbedingungen

Übernahme und Rückgabe:

Übergabezeiten Montag bis Freitag täglich von 13.00 bis 15.00 Uhr, Rücknahmezeiten Montag bis Freitag von 8.00 bis 10.30 Uhr. An Samstagen ist eine Übernahme in Ausnahmefällen - und nur nach Verfügbarkeit und vorheriger Absprache - in der Zeit von 9-10 Uhr möglich. Bei einer Übernahme am Samstag wird ein voller Miettag berechnet, die Rückgabe zählt dann als ½ Tag. An Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen erfolgt keine Auslieferung oder Rücknahme. Die Rücknahme kann nur durch einen Mitarbeiter der Autohaus Hirsch oHG erfolgen und wird durch Unterschrift auf dem Rücknahmeprotokoll bestätigt. Übergabe und Rücknahme werden zusammen als 1 Tag berechnet, sofern insgesamt 24 Stunden nicht überschritten werden (Ausnahme siehe Übernahme am Samstag). Da wir Ihnen eine Einweisung zu Ihrem Fahrzeug geben, sollten Sie jeweils etwa 1 Stunde für die Übergabe und Rücknahme einplanen. Die Einsätze der Fahrzeuge sind genau geplant, deshalb bitten wir Sie, die Rückgabetermine genauestens einzuhalten. Bei Überziehung der Mietzeit müssen wir leider pro angefangener Stunde 25,- € in Rechnung stellen, maximal den Tagesmietpreis. Sollte uns durch die verspätete Rückgabe des Fahrzeuges ein Schaden entstehen ( z. B. Schadensansprüche des nachfolgenden Mieters), so behalten wir uns vor, gegen Sie Schadensansprüche geltend zu machen.

Reservierungs-/Zahlungsbedienungen:

Reservierungen sind nur nach schriftlicher Bestätigung durch den Vermieter verbindlich. Nach Erstellung der schriftlichen Reservierungsbestätigung ist eine Anzahlung von 300,- € (mit EC-Karte oder per Überweisung) sofort zu leisten. Die Buchung ist nach Zahlungseingang für beide Seiten verbindlich. Der restliche Mietpreis muss 21 Tage vor Mietbeginn auf dem Konto des Vermieters eingegangen sein. Bei Nichteinhaltung ist der Vermieter nicht mehr an die Reservierung gebunden. Bei kurzfristigen Buchungen (weniger als 21 Tage vor Anmietdatum) und Buchungen unter 300,- € wird der voraussichtliche Mietpreis sofort fällig. Die Kaution von 1500,- € ist spätestens bei Übergabe per EC-Karte zu hinterlegen, Kreditkarte nur in Ausnahmefällen, wobei der Mieter die Gebühren für diese Buchung trägt. Eine Fahrzeugübergabe an den Mieter ohne Bezahlung des Mietpreises, Hinterlegung der Kaution und Vorlage des gültigen Führerscheins ist nicht möglich. Die Kaution wird  bei ordnungsgemäßer Rückgabe des Fahrzeugs und erfolgter Mietvertragsabrechnung durch den Vermieter per Überweisung auf das Bankkonto zurückerstattet. Alle anfallenden Extras wie z. B. Tankkosten, Innenreinigung, WC-Entleerung etc. werden bei der Rückgabe des Fahrzeugs mit der Kaution verrechnet. Die Fahrzeuge haben keine Kilometer-Begrenzung.

Kaution/Versicherungsschutz/Sorgfaltspflicht:

Selbstbeteiligung pro Schadensfall kaskoversichert, jeweils 1.500,- € pro Vollkaskoschaden und Teilkaskoschaden. Eine Bezahlung der Kaution in BAR ist nicht möglich, die Kaution muss auf elektronischem Wege (per EC-Karte) bezahlt werden. Beschädigungen, welche die Kasko-Versicherung nicht betreffen, z. B. Schäden durch unsachgemäße Bedienung, Beschädigungen des Mobiliars, der Inneneinrichtung und der Technik des Fahrzeuges durch falschen Gebrauch, bzw. durch Tiere jeglicher Art, gehen in voller Höhe zu Lasten des Mieters. Die Mitnahme von Tieren jeglicher Art ist ebenso wie das Rauchen in den Fahrzeugen strengstens untersagt. Mit der Übernahme des Fahrzeuges übernimmt der Mieter die Sorgfaltspflicht für das gemietete Objekt, z. B. Überwachung von Ölstand, AdBlue, Luftdruck etc.

Servicepauschale:

Einmalig je Vermietung fällt die Servicepauschale an, die für die betriebsbereite Übergabe (incl. Gas, biologisch abbaubarem Toilettenkonzentrat, sowie betriebsbereiter Wasseranlage ohne Befüllung) sowie die Einweisung in die Benutzung des Wohnmobils berechnet wird. Die Fahrzeuge werden innen und außen einwandfrei gereinigt übergeben und müssen innen sauber gereinigt und mit entleerter und gereinigter Toiletten Kassette zurückgegeben werden. Bei ungereinigter Fahrzeugrückgabe berechnen wir mind. 120,- €, bei erheblichen Verschmutzungen kann ein weiterer Aufschlag je nach Aufwand erfolgen. Falls die Kassettenentleerung der Toilette bei Rückgabe vom Vermieter ganz oder teilweise durchzuführen ist, werden Reinigungsgebühren in Höhe von 200,- € erhoben.

Zusätzlich entstehende Kosten:

Kraftstoff und Betriebskosten gehen zu Lasten des Mieters. Die Fahrzeuge werden vollgetankt übergeben und sind vollgetankt zurückzugeben. Die Mietpreise gelten stets ab Vermietplatz (Rücknahmeprotokoll). Die Saisonpreise werden entsprechend der Inanspruchnahme durch den Mieter berechnet. Bitte bringen Sie Ihre Bettwäsche selbst mit. Ebenso Decken, Kissen, Handtücher, Geschirr und sonstige Küchenausstattung, es sei denn, Sie haben ein jeweiliges Zusatzpaket gebucht.

Mindestalter:

Das Mindestalter des Mieters und des Fahrers beträgt 21 Jahre. Führerscheinbesitz der Klasse 3 bzw. der deutschen Klasse B seit mindestens einem Jahr wird vorausgesetzt. Für Modell über 3,5 t z.GG. wird der Führerschein Klasse 3 (C1) benötigt und das Mindestalter beträgt 23 Jahre.

Ersatzfahrzeuge:

Kann das gebuchte Fahrzeug nicht zur Verfügung gestellt werden, so behält sich der Vermieter das Recht vor, ein in Größe und Ausstattung vergleichbares oder größeres Fahrzeug bereitzustellen. Es entstehen dem Kunden für die Bereitstellung eines größeren Fahrzeuges keine zusätzlichen Mietkosten. Sollte ein kleineres Fahrzeug angeboten und akzeptiert werden, so wird die Preisdifferenz zwischen den beiden Fahrzeugen erstattet. Bei Bereitstellung eines größeren Fahrzeugs übernimmt der Vermieter keine Nebenkosten, die z. B. durch Fähr- oder Mautgebühren entstehen können.

Auslandsfahrten und Fahrzeugnutzung:

Auslandsfahrten innerhalb Europas sind möglich, ausgenommen hiervon sind u. a. die Länder bzw. Regionen: Bulgarien, Rumänien, Moldawien, Weißrussland, Russland, Ukraine, Türkei sowie Island. Eine Fahrt in außereuropäische Länder muss mit dem Vermieter vorher abgesprochen werden, da ggf. ein spezieller Versicherungsschutz beantragt sowie eine schriftliche Ausnahmegenehmigung erstellt werden muss. Eine Einreise in die Russische Föderation und sämtlichen Nachfolgestaaten der Sowjetunion (UdSSR) ist verboten. Gleiches gilt für eine Durchreise auf dem Landweg nach Griechenland. Fahrten in Kriegs- und Krisengebiete sind verboten. Dem Mieter ist es untersagt, die Mietsache zur Teilnahme an motorsportlichen Veranstaltungen, mit der Mietsache Test- und Rennstrecken zu befahren, an Fahrzeugtests und Fahrsicherheitstrainings teilzunehmen, leicht entzündliche, explosive, giftige oder sonst gefährliche Stoffe zu befördern, mit der Mietsache Zollstraftaten, Vergehen oder Verbrechen zu verüben, auch wenn diese nur nach dem Recht des Tatortes mit Strafe bedroht sind, sowie die Mietsache für sonstige Nutzungen zu verwenden, die über den vertraglich vereinbarten Gebrauch hinausgehen.

Was tun bei Panne oder Unfall:

Alle unsere Fahrzeuge sind neuwertig. Trotzdem ist man gegen Pannen oder das Risiko eines Unfalls nicht gefeit. Bitte beachten Sie: Kleinere Reparaturen bis 150,- € können Sie selbst in Auftrag geben – ohne unsere Zustimmung vorab einzuholen. Bitte bewahren Sie aber die Reparatur-Rechnung auf! Für alle den vorgenannten Betrag übersteigende Aufträge benötigen Sie unsere Zustimmung! Aber auch hier gilt:: Ohne Beleg keine Erstattung durch uns. Bei Notfällen rufen Sie bitte sofort den Vermieter an. Außerhalb der Öffnungszeiten entnehmen Sie die entsprechenden Notfallnummern dem beigelegten Service Kompass.

Kosten beim Rücktritt vom Mietvertrag:

Bis 40 Tage vor Mietbeginn: Rückerstattung der geleisteten Zahlungen abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 75,- €, 
39 -  14 Tage vor Mietbeginn: 50 % Rücktrittskosten, ab 13 Tage vor Mietbeginn oder bei nicht Antritt der Vermietung: 100 % Rücktrittskosten – keine Erstattung. Bricht ein Mieter eine Reise vorzeitig ab, hat er keinen Anspruch auf Rückerstattung der Miete, auch keine anteilige Rückerstattung.

Reklamationen:

Sollten Sie nach dem Mietbeginn Mängel oder Beschädigungen am Fahrzeug feststellen, melden Sie diese unverzüglich bei Ihrem Vermieter, spätestens jedoch bei Rückgabe des Fahrzeugs. Der Mieter ist verpflichtet, alle während der Mietdauer aufgetretenen Beschädigungen oder Funktionsmängel bei Fahrzeugrücknahme unaufgefordert zu melden.

Irrtum, Druckfehler und Änderungen vorbehalten!

Übernahme und Rückgabe:

Übergabezeiten Montag bis Freitag täglich von 13.00 bis 15.00 Uhr, Rücknahmezeiten Montag bis Freitag von 8.00 bis 10.30 Uhr. An Samstagen ist eine Übernahme in Ausnahmefällen - und nur nach Verfügbarkeit und vorheriger Absprache - in der Zeit von 9-10 Uhr möglich. Bei einer Übernahme am Samstag wird ein voller Miettag berechnet, die Rückgabe zählt dann als ½ Tag. An Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen erfolgt keine Auslieferung oder Rücknahme. Die Rücknahme kann nur durch einen Mitarbeiter der Autohaus Hirsch oHG erfolgen und wird durch Unterschrift auf dem Rücknahmeprotokoll bestätigt. Übergabe und Rücknahme werden zusammen als 1 Tag berechnet, sofern insgesamt 24 Stunden nicht überschritten werden (Ausnahme siehe Übernahme am Samstag). Da wir Ihnen eine Einweisung zu Ihrem Fahrzeug geben, sollten Sie jeweils etwa 1 Stunde für die Übergabe und Rücknahme einplanen. Die Einsätze der Fahrzeuge sind genau geplant, deshalb bitten wir Sie, die Rückgabetermine genauestens einzuhalten. Bei Überziehung der Mietzeit müssen wir leider pro angefangener Stunde 25,- € in Rechnung stellen, maximal den Tagesmietpreis. Sollte uns durch die verspätete Rückgabe des Fahrzeuges ein Schaden entstehen ( z. B. Schadensansprüche des nachfolgenden Mieters), so behalten wir uns vor, gegen Sie Schadensansprüche geltend zu machen.

Reservierungs-/Zahlungsbedienungen:

Reservierungen sind nur nach schriftlicher Bestätigung durch den Vermieter verbindlich. Nach Erstellung der schriftlichen Reservierungsbestätigung ist eine Anzahlung von 300,- € (mit EC-Karte oder per Überweisung) sofort zu leisten. Die Buchung ist nach Zahlungseingang für beide Seiten verbindlich. Der restliche Mietpreis muss 21 Tage vor Mietbeginn auf dem Konto des Vermieters eingegangen sein. Bei Nichteinhaltung ist der Vermieter nicht mehr an die Reservierung gebunden. Bei kurzfristigen Buchungen (weniger als 21 Tage vor Anmietdatum) und Buchungen unter 300,- € wird der voraussichtliche Mietpreis sofort fällig. Die Kaution von 1500,- € ist spätestens bei Übergabe per EC-Karte zu hinterlegen, Kreditkarte nur in Ausnahmefällen, wobei der Mieter die Gebühren für diese Buchung trägt. Eine Fahrzeugübergabe an den Mieter ohne Bezahlung des Mietpreises, Hinterlegung der Kaution und Vorlage des gültigen Führerscheins ist nicht möglich. Die Kaution wird  bei ordnungsgemäßer Rückgabe des Fahrzeugs und erfolgter Mietvertragsabrechnung durch den Vermieter per Überweisung auf das Bankkonto zurückerstattet. Alle anfallenden Extras wie z. B. Tankkosten, Innenreinigung, WC-Entleerung etc. werden bei der Rückgabe des Fahrzeugs mit der Kaution verrechnet. Die Fahrzeuge haben keine Kilometer-Begrenzung.

Kaution/Versicherungsschutz/Sorgfaltspflicht:

Selbstbeteiligung pro Schadensfall kaskoversichert, jeweils 1.500,- € pro Vollkaskoschaden und Teilkaskoschaden. Eine Bezahlung der Kaution in BAR ist nicht möglich, die Kaution muss auf elektronischem Wege (per EC-Karte) bezahlt werden. Beschädigungen, welche die Kasko-Versicherung nicht betreffen, z. B. Schäden durch unsachgemäße Bedienung, Beschädigungen des Mobiliars, der Inneneinrichtung und der Technik des Fahrzeuges durch falschen Gebrauch, bzw. durch Tiere jeglicher Art, gehen in voller Höhe zu Lasten des Mieters. Die Mitnahme von Tieren jeglicher Art ist ebenso wie das Rauchen in den Fahrzeugen strengstens untersagt. Mit der Übernahme des Fahrzeuges übernimmt der Mieter die Sorgfaltspflicht für das gemietete Objekt, z. B. Überwachung von Ölstand, AdBlue, Luftdruck etc.

Servicepauschale:

Einmalig je Vermietung fällt die Servicepauschale an, die für die betriebsbereite Übergabe (incl. Gas, biologisch abbaubarem Toilettenkonzentrat, sowie betriebsbereiter Wasseranlage ohne Befüllung) sowie die Einweisung in die Benutzung des Wohnmobils berechnet wird. Die Fahrzeuge werden innen und außen einwandfrei gereinigt übergeben und müssen innen sauber gereinigt und mit entleerter und gereinigter Toiletten Kassette zurückgegeben werden. Bei ungereinigter Fahrzeugrückgabe berechnen wir mind. 120,- €, bei erheblichen Verschmutzungen kann ein weiterer Aufschlag je nach Aufwand erfolgen. Falls die Kassettenentleerung der Toilette bei Rückgabe vom Vermieter ganz oder teilweise durchzuführen ist, werden Reinigungsgebühren in Höhe von 200,- € erhoben.

Zusätzlich entstehende Kosten:

Kraftstoff und Betriebskosten gehen zu Lasten des Mieters. Die Fahrzeuge werden vollgetankt übergeben und sind vollgetankt zurückzugeben. Die Mietpreise gelten stets ab Vermietplatz (Rücknahmeprotokoll). Die Saisonpreise werden entsprechend der Inanspruchnahme durch den Mieter berechnet. Bitte bringen Sie Ihre Bettwäsche selbst mit. Ebenso Decken, Kissen, Handtücher, Geschirr und sonstige Küchenausstattung, es sei denn, Sie haben ein jeweiliges Zusatzpaket gebucht.

Mindestalter:

Das Mindestalter des Mieters und des Fahrers beträgt 21 Jahre. Führerscheinbesitz der Klasse 3 bzw. der deutschen Klasse B seit mindestens einem Jahr wird vorausgesetzt. Für Modell über 3,5 t z.GG. wird der Führerschein Klasse 3 (C1) benötigt und das Mindestalter beträgt 23 Jahre.

Ersatzfahrzeuge:

Kann das gebuchte Fahrzeug nicht zur Verfügung gestellt werden, so behält sich der Vermieter das Recht vor, ein in Größe und Ausstattung vergleichbares oder größeres Fahrzeug bereitzustellen. Es entstehen dem Kunden für die Bereitstellung eines größeren Fahrzeuges keine zusätzlichen Mietkosten. Sollte ein kleineres Fahrzeug angeboten und akzeptiert werden, so wird die Preisdifferenz zwischen den beiden Fahrzeugen erstattet. Bei Bereitstellung eines größeren Fahrzeugs übernimmt der Vermieter keine Nebenkosten, die z. B. durch Fähr- oder Mautgebühren entstehen können.

Auslandsfahrten und Fahrzeugnutzung:

Auslandsfahrten innerhalb Europas sind möglich, ausgenommen hiervon sind u. a. die Länder bzw. Regionen: Bulgarien, Rumänien, Moldawien, Weißrussland, Russland, Ukraine, Türkei sowie Island. Eine Fahrt in außereuropäische Länder muss mit dem Vermieter vorher abgesprochen werden, da ggf. ein spezieller Versicherungsschutz beantragt sowie eine schriftliche Ausnahmegenehmigung erstellt werden muss. Eine Einreise in die Russische Föderation und sämtlichen Nachfolgestaaten der Sowjetunion (UdSSR) ist verboten. Gleiches gilt für eine Durchreise auf dem Landweg nach Griechenland. Fahrten in Kriegs- und Krisengebiete sind verboten. Dem Mieter ist es untersagt, die Mietsache zur Teilnahme an motorsportlichen Veranstaltungen, mit der Mietsache Test- und Rennstrecken zu befahren, an Fahrzeugtests und Fahrsicherheitstrainings teilzunehmen, leicht entzündliche, explosive, giftige oder sonst gefährliche Stoffe zu befördern, mit der Mietsache Zollstraftaten, Vergehen oder Verbrechen zu verüben, auch wenn diese nur nach dem Recht des Tatortes mit Strafe bedroht sind, sowie die Mietsache für sonstige Nutzungen zu verwenden, die über den vertraglich vereinbarten Gebrauch hinausgehen.

Was tun bei Panne oder Unfall:

Alle unsere Fahrzeuge sind neuwertig. Trotzdem ist man gegen Pannen oder das Risiko eines Unfalls nicht gefeit. Bitte beachten Sie: Kleinere Reparaturen bis 150,- € können Sie selbst in Auftrag geben – ohne unsere Zustimmung vorab einzuholen. Bitte bewahren Sie aber die Reparatur-Rechnung auf! Für alle den vorgenannten Betrag übersteigende Aufträge benötigen Sie unsere Zustimmung! Aber auch hier gilt:: Ohne Beleg keine Erstattung durch uns. Bei Notfällen rufen Sie bitte sofort den Vermieter an. Außerhalb der Öffnungszeiten entnehmen Sie die entsprechenden Notfallnummern dem beigelegten Service Kompass.

Kosten beim Rücktritt vom Mietvertrag:

Bis 40 Tage vor Mietbeginn: Rückerstattung der geleisteten Zahlungen abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 75,- €, 
39 -  14 Tage vor Mietbeginn: 50 % Rücktrittskosten, ab 13 Tage vor Mietbeginn oder bei nicht Antritt der Vermietung: 100 % Rücktrittskosten – keine Erstattung. Bricht ein Mieter eine Reise vorzeitig ab, hat er keinen Anspruch auf Rückerstattung der Miete, auch keine anteilige Rückerstattung.

Reklamationen:

Sollten Sie nach dem Mietbeginn Mängel oder Beschädigungen am Fahrzeug feststellen, melden Sie diese unverzüglich bei Ihrem Vermieter, spätestens jedoch bei Rückgabe des Fahrzeugs. Der Mieter ist verpflichtet, alle während der Mietdauer aufgetretenen Beschädigungen oder Funktionsmängel bei Fahrzeugrücknahme unaufgefordert zu melden.

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